Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Zivilrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und gilt in der Regel für alle rechtlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Das BGB umfasst insgesamt fünf Bücher:
Allgemeiner Teil (§ 1-240 BGB): Hier werden grundlegende Prinzipien des Zivilrechts wie das Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen und Verträge behandelt.
Schuldrecht (§ 241-853 BGB): Das Schuldrecht behandelt die Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, wie zum Beispiel Verträge, Schadensersatz, Gewährleistung, Miete, Darlehen und Deliktsrecht.
Sachenrecht (§ 854-1296 BGB): Das Sachenrecht regelt das Eigentum und andere dingliche Rechte an Sachen, wie zum Beispiel Besitz, Eigentumsübertragung, Hypotheken, Grundschulden und Pfandrechte.
Familienrecht (§ 1297-1921 BGB): Das Familienrecht behandelt rechtliche Fragen rund um Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaften, Vormundschaft, Adoption, Unterhalt, Sorgerecht und Namensrecht.
Erbrecht (§ 1922-2385 BGB): Das Erbrecht regelt die rechtliche Übertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod, wie zum Beispiel Erbfolge, Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsrecht.
Das BGB besteht aus insgesamt 2.763 Paragraphen und ist das wesentliche Gesetzbuch im deutschen Zivilrecht. Es wurde im Jahr 1900 erstmals eingeführt und wurde seither mehrfach aktualisiert und ergänzt. Das BGB bildet die Grundlage für zahlreiche Rechtsbereiche im deutschen Rechtssystem.
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